Der Hauptteil der den Ursprung des Nervus vagus bildenden parasympathischen Nervenkerne befindet sich im verlängerten Mark und verbleibt somit im Kopf. Gleichfalls am Kopf verbleibt das Ganglion proximale und die das Ganglion nodosum bildenden disseminierten Nervenzellansammlungen der zum Gehirn aufsteigenden parasympathischen Nervenfasern. Der Halsteil des Nervus vagus vereinigt sich mit dem Sympathikus zum Truncus vagosympathicus, welcher der Halsschlagader dorsolateral anliegt. Er kann durch geeignete Schnittführung beim vorgeschriebenen Trimmen des Schlachtkörpers vor der Ermittlung des Schlachtgewichtes zusammen mit den Halsgefäßen und dem Halsfett abgetrennt werden. Sein Brustteil liegt der Speiseröhre an und wird mit dem Geschlinge entnommen, selbst wenn die Speiseröhre nach Lösen von der Luftröhre (Rodding) im Zusammenhang mit dem Magen-Darm-Trakt entfernt wird. Die im Brustraum erfolgende Aufteilung der parasympathischen Nervenfasern auf Herz und Lunge wird wegen des Fehlens makroskopisch erkennbarer Ganglien und der hier erst nach Befall des Gehirns auf absteigendem Wege anzunehmenden Erregerausbreitung als unproblematisch angesehen. Der Bauchteil des Nervus vagus, dessen Nervengeflecht den Magen-Darm-Trakt versorgt, daher vor anderen Abschnitten von den BSE-Erregern passiert werden und schon frühzeitig erregerhaltig sein dürfte, wird in jedem Fall mit Darm und Darmgekröse entnommen und als spezifiziertes Risikomaterial (SRM) entsorgt.
Die beim Trimmen von Schlachtkörper und Geschlinge anfallenden nervenhaltigen Gewebe sollten allerdings nicht als Lebensmittel in den Verkehr gelangen, sondern ebenfalls als SRM entsorgt werden.