Die in der Schädelhöhle gelegenen Ganglien des V., VII., VIII., IX. und X. Gehirnnerven (Ganglia trigeminale, geniculi, spirale cochleae, vestibulare, Ganglion proximale nervi glossopharyngei, petrosum sowie das Ganglion proximale nervi vagi) werden bei der vorgeschriebenen Entsorgung des Schädels als SRM eingefärbt und verbrannt. Auch von den außerhalb des knöchernen Schädels gelegenen Ganglien liegen drei (Ganglia ciliare, pterygopalatinum und oticum) so, dass sie beim Abschneiden der verwertbaren Muskeln in der Regel nicht erreicht werden. Demgegenüber kann das beim Rind gut 1 g schwere, zum Halssympathikus gehörende Ganglion cervicale craniale aufgrund seiner Lage (ventral an der Schädelbasis im Binde- und Fettgewebe neben dem M. longus capitis) bei der "Kranzfleisch"gewinnung und der anschließenden Trennung in mageres Muskelfleisch und Fett ganz oder anteilig in die Fettfraktion gelangen.
Eine Infektiosität dieses Ganglions ist bislang im Mausbioassay nicht nachgewiesen. In Anbetracht der relativen Unempfindlichkeit dieses Tests empfehlen die Autoren jedoch, bei der Kopffleischgewinnung das Zungenbein am Schädel zu belassen, wodurch der Zugang zum Ganglion cervicale craniale erschwert wird, so dass es am Schädel verbleibt.