434 Stiere, die in der Stierkampfarena durch Degenstiche tödlich verwundet und vor dem Entbluten mittels Genickstich reflexlos gemacht worden waren, wurden histologisch auf das Vorhandensein von Leber-, Milz- und Nierengewebsemboli sowie Haaren und Magen-Darm-Inhalt in den Gefäßen verschiedener Organe untersucht. Beprobt wurden Spitzen- und Zwerchfellslappen beider Lungen, der Processus caudatus der Leber, der bauchwärtige Pol der Milz, die kopfwärts gelegenen Teile beider Nieren, die Nebennieren und die Muskulatur des von der Puntilla beim Genickstich gesetzten Stichkanals. Bei Verdacht auf Gehirngewebsemboli wurde eine immunhistochemische Untersuchung auf saures Gliafaserprotein (GFAP) angeschlossen.
In keinem Fall wurde in den Gefäßen Nervengewebe nachgewiesen. Jedoch zeigten 9 % der Tiere Emboli aus verschiedenen Geweben, hauptsächlich in Lunge und Leber (Tabelle). Die Emboli bestanden überwiegend aus pflanzlichem Material, d.h. Magen-Darm-Inhalt, gefolgt von Leber-, Milz- und Nierengewebe oder Haaren und waren als Folge der umfangreichen Stichverletzungen zu werten. In den Körperkreislauf gelangende Emboli wurden vorzugsweise in der Lunge ausgefiltert, während in den Pfortaderkreislauf eindringende Emboli in der Leber stecken blieben. Sämtliche in der Lunge gefundenen Emboli befanden sich im arteriellen System.
Zahl der Tiere mit Emboli aus | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Fundort | ||||||
Leber- gewebe |
Milz- gewebe |
Nieren- gewebe |
pflanzl. Material |
Haaren | gesamt | |
Lunge (Spitzenlappen) |
3 | 0 | 0 | 8 | 1 | 12 |
Lunge (Zwerchfelllappen) |
4 | 0 | 0 | 6 | 1 | 11 |
Leber | 3 | 5 | 2 | 6 | 0 | 16 |
Niere | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 |
Nebenniere | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 |
Gesamt | 10 | 5 | 3 | 21 | 2 | 41 |
Die Autoren konnten zwar keine Nervengewebsemboli nachweisen, der glatte Schnitt mit der Puntilla dürfte jedoch kaum größere Gewebsfragmente freisetzen, sondern eher zur Oberflächenkontamination des Stichkanals führen. Nur im histologischen Präparat erkennbare ZNS-verdächtige Emboli wurden jedoch mittels GFAP weiter untersucht; Tupferproben vom Stichkanal wurden hingegen nicht genommen.
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