Journal of Comparative Pathology (2003) 128:207-209

Ingrid Schütt-Abraham, 02.08.2003

Gliederung


Bibliographische Angaben

Badiola, J.J.; Rabano, A.; Hortells, P.; Guerrero, M.C.; Ferrin, G.; Garcia, L.; Monleon, E.; Acin, C.; Vargas, A.; Bolea, R.; Monzon, M. (2003): Emboli in Bulls Killed in Spanish Traditional Bullfighting. Journal of Comparative Pathology 128: 207-209

Meine Zusammenfassung des Artikels

434 Stiere, die in der Stierkampfarena durch Degenstiche tödlich verwundet und vor dem Entbluten mittels Genickstich reflexlos gemacht worden waren, wurden histologisch auf das Vorhandensein von Leber-, Milz- und Nierengewebsemboli sowie Haaren und Magen-Darm-Inhalt in den Gefäßen verschiedener Organe untersucht. Beprobt wurden Spitzen- und Zwerchfellslappen beider Lungen, der Processus caudatus der Leber, der bauchwärtige Pol der Milz, die kopfwärts gelegenen Teile beider Nieren, die Nebennieren und die Muskulatur des von der Puntilla beim Genickstich gesetzten Stichkanals. Bei Verdacht auf Gehirngewebsemboli wurde eine immunhistochemische Untersuchung auf saures Gliafaserprotein (GFAP) angeschlossen.

In keinem Fall wurde in den Gefäßen Nervengewebe nachgewiesen. Jedoch zeigten 9 % der Tiere Emboli aus verschiedenen Geweben, hauptsächlich in Lunge und Leber (Tabelle). Die Emboli bestanden überwiegend aus pflanzlichem Material, d.h. Magen-Darm-Inhalt, gefolgt von Leber-, Milz- und Nierengewebe oder Haaren und waren als Folge der umfangreichen Stichverletzungen zu werten. In den Körperkreislauf gelangende Emboli wurden vorzugsweise in der Lunge ausgefiltert, während in den Pfortaderkreislauf eindringende Emboli in der Leber stecken blieben. Sämtliche in der Lunge gefundenen Emboli befanden sich im arteriellen System.

 

Zahl der Tiere mit Emboli aus
Fundort
 Leber- 
 gewebe 
 Milz- 
 gewebe 
 Nieren- 
 gewebe 
 pflanzl. 
 Material 
 Haaren   gesamt 
Lunge
(Spitzenlappen)
3 0 0 8 1 12
Lunge
(Zwerchfelllappen)
4 0 0 6 1 11
Leber 3 5 2 6 0 16
Niere 0 0 0 1 0 1
Nebenniere 0 0 1 0 0 1
Gesamt 10 5 3 21 2 41

Anmerkungen der Rezensentin

Die Autoren geben an, dass die Tiere vor dem Entbluten mit der Puntilla "betäubt" wurden. Die bloße Durchtrennung des Rückenmarks zwischen verlängertem Mark und Halsmark beim Genickstich führt zwar zu einem spinalen Schock und unterbricht die Weiterleitung von Reizen zwischen Rumpf und Gehirn, nicht aber zwischen Kopf und Gehirn. Es gewährleistet zudem keinen sofortigen Bewußtseinsverlust und ist daher kein in der EU zur Tötung oder Schlachtung unbetäubter Tiere zugelassenes Verfahren.

Die Autoren konnten zwar keine Nervengewebsemboli nachweisen, der glatte Schnitt mit der Puntilla dürfte jedoch kaum größere Gewebsfragmente freisetzen, sondern eher zur Oberflächenkontamination des Stichkanals führen. Nur im histologischen Präparat erkennbare ZNS-verdächtige Emboli wurden jedoch mittels GFAP weiter untersucht; Tupferproben vom Stichkanal wurden hingegen nicht genommen.

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