NR ZEKC

AU Bundesverfassungsgericht

TI Urteil zum Rituellen Schlachten vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 -

QU Sammlung lebensmittelrechtlicher Entscheidungen LRE 2002; 42(5): 344-354

PT sonstiges

AB 1. Die Tätigkeit eines nichtdeutschen gläubigen muslimischen Metzgers, der Tiere ohne Betäubung schlachten (schächten) will, um seinen Kunden in Übereinstimmung mit ihrer Glaubensüberzeugung den Genuss von Fleisch geschächteter Tiere zu ermöglichen, ist verfassungsrechtlich anhand von Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art 4 Abs. 1 und 2 GG zu beurteilen. 2. Im Lichte dieser Verfassungsnormen ist $ 4a Abs. 1 i.V. mitAbs. 2 Nr. 2 Alternative 2 des Tierschutzgesetzes so auszulegen, dass muslimische Metzger eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten erhalten können.

SP deutsch

Autorenindex - authors index
Startseite Betäubung - home page Stunning

Copyright Ingrid Schütt-Abraham