NR ZDTX
AU Walter,C.
TI Vergleichende Studien zur Elektrobetäubung beim Schlachtschwein bei alleiniger Gehirn- oder Gehirn- und Herzdurchströmung unter dem besonderen Aspekt der Fleischqualität und des Ausblutungsgrades
QU Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Veterinärmedizin an der Freien Universität Berlin vorgelegt von Christine Walter, Tierärztin aus Berlin, Berlin 1991
PT
Dissertation
AB Die Elektrobetäubung nach herkömmlichen Verfahren führt nur zu einem vorübergehenden Bewußtseinsverlust der Schlachttiere. Aus der Sicht des Tierschutzes wird eine Methode mit Kammerflimrnern befürwortet, da die Tiere nicht Gefahr laufen, das Bewußtsein wiederzuerlangen und Schmerzen oder Angst zu erleiden. Für die Akzeptanz einer neuen Methode spielen rechtliche, aesthetische und wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle. In der vorliegenden Arbeit sollten die Auswirkungen der Betäubung mit Kammerflimmern auf einige Fleischqualitätsmerkmale und insbesondere den Ausblutungsgrad untersucht werden.
Die Untersuchungen wurden an 100 Schlachtschweinen aus Berliner Erzeugerbetrieben am Schlachthof Berlin-Spandau in der Zeit vom 23.2.1987-6.7.1987 durchgeführt. Alle Tiere wurden mit der Elektrozange (Modell Schermer Type EC) mit 90 V (ca.25 sec) oder 250 V (ca. 10 sec) zunächst durch alleinige Kopfdurchströmung betäubt, anschließend wurde bei der Hälfte der Tiere durch Umsetzen der Zange an den Brustkorb Herzflimmern induziert, Das Elektrokardiogramm dokumentierte den Einfluß des Betäubungsstroms auf die Herzaktivität. Alle Tiere zeigten nach Brustdurchströmung Kammerflimmern. Diese Tiere zeichneten sich durch eine besonders ruhige Lage aus, was das Anketten und Entbluten erleichterte.
Nach Durchlaufen der Schlachtlinie wurden pH- und Rigor-Werte gemessen und Muskelproben für die Bestimmung von Wäßrigkeit und Ausblutungsgrad entnommen. Nach 24stündiger Kühlung der Schlachttierkörper fand die erneute pH-Wert-Messung in Kotelett und Schinken statt. Die Beurteilung der Fleischqualitätsparameter pH1, pH24, Rigor und Wäßrigkeit ließ keine signifikanten Unterschiede zwischen beiden Gruppen erkennen. Bei der Adspektion der Tierkörper waren keine Unterschiede im Aussehen feststellbar.
Der zweite Teil der Arbeit befaßte sich mit einem Vergleich von drei Methoden zur qualitativen und quantitativen Bestimmung des Residualblutes im Fleisch: Mit dem Chromameter (Fa. Minolta), einem Gerät, das Farbeindrücke registriert und im L*a*b*-System ausdrückt, wurde versucht, die Farbintensität von Filterpapieren aus der Preßprobe abgestuft zu erfassen (1). Mit dem Hämoglobin-Diffusionstest in Nähragar (HDT) nach BEUTLING (1984), sollte ein einfaches, unaufwendiges Hilfsverfahren eingesetzt werden (2). Die isoelektrische Fokussierung in Polyacrylamidgelen (PAGIF) mit Hilfe des Phast-Systems (Fa. LKB/Pharmacia) sollte die Trennung und Anfärbung von Proteingemischen und damit die Darstellung der Hämoglobin- und Myoglobinfraktionen ermöglichen (3).
Die Ergebnisse der drei Verfahren zur Erfassung des Restblutgehaltes stellen sich dar wie folgt:
(1) Die Randzone der Flüssigkeitsringzone soll bei stärkerer Rotfärbung einen Hinweis auf vermehrten Blutgehalt der Fleischprobe zulassen. Die Erfassung der Farbabstufungen dieser schmalen Zone mit Hilfe des Chromameters ist nicht möglich, da der Meßkopf eine Fläche von 8 mm Durchmesser erfaßt. Der Vergleich von subjektiver, adspektorischer Einschätzung und Chromametermessung zeigte, daß das menschliche Auge keine objektive Bewertung zu liefern vermochte.
(2) Die Ergebnisse des HDT entsprachen nicht den Vorgaben in der Literatur. Unterschiedliches Flüssigkeitsaufnahmevermögen des Prüfmediums durch Austrocknung des Agars, sowie Farbreaktionen mit Myoglobin sind nicht auszuschließen.
(3) Das Phast-System ermöglicht die Trennung und Darstellung von Hämoglobin und Myoglobin sowie weiterer charakteristischer Muskelproteine. Die Beziehung zwischen Proteingehalt und Farbstoffanlagerung war aber nicht linear. Eine Zuordnung war nur möglich, wenn Referenzextrakte mitgeführt werden.
Keines der Verfahren ist für den Einsatz beim routinemäßigen Fleischuntersuchungsprozeß geeignet.
Obwohl eine quantitative Bestimmung des Residualblutgehaltes nicht möglich war, lassen diese Untersuchungen und die Erhebungen über die anderen Fleischqualitätsmerkmale erkennen, daß "cardiac-arrest-stunning" keinen nachteiligen Einfluß auf die Fleischqualität hatte. Aus fleischqualitätsmäßiger Sicht steht der Einführung einer Betäubungsart mit induziertem Herzflimmern demnach nichts entgegen. Der fleischhygienerechtliche Aspekt steht allerdings zur Lösung an, denn bisher bedeutet "Schlachten" noch immer "Töten durch Blutentzug nach Betäubung", das heißt, bei voller Herztätigkeit.
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