NR ZDTO
AU Troeger,K.; Moje,M.; Schurr,B.
TI Kontrolle der Entblutung. Voraussetzung für eine tierschutzkonforme Schweineschlachtung
QU Fleischwirtschaft 2004; 2: 109-10
AB Bei reversiblen Betäubungsverfahren erfolgt die Tötung der Schweine durch Blutentzug. Werden die Tiere nicht oder nur ungenügend entblutet, kehren Empfindungs und Wahrnehmungsvermögen zurück. Deshalb ist die Qualitätssicherung des Entblutevorganges eine wesentliche Voraussetzung für eine tierschutzkonforme Schlachtung. Es wurden die Stichblutmengen von 1840 Mastschweinen nach C02-Betäubung im Routineschlachtbetrieb (60 Schweine/Stunde) erfasst. Anschließend wurden die Reaktionen der Tiere auf der Nachentblutestrecke (Motorik, Atmung, Augenreaktionen, Vokalisation) registriert. Von insgesamt 2707 auf der Nachentblutestrecke beobachteten Tieren zeigten 30 (= 1,1 %) Anzeichen eines (wieder-)vorhandenen Empfindungs- und Wahrnehmungsvermögens und wurden deshalb mit Bolzenschuss getötet. Es war ein deutlicher Zusammenhang zwischen gewonnener Stichblutmenge (in % Lebendgewicht) und der Häufigkeit des Wiedererwachens ersichtlich. Bei Stichblutmengen < 1,5 % des Lebendgewichts (innerhalb von 10 Sekunden) besteht ein erhöhtes Risiko des Wiederverwachens der Tiere auf der Nachentblutestrecke. Ferner wurde deutlich, dass die Entblutestichqualität stark personenabhängig ist. Die Ergebnisse belegen, dass eine Einzeltierkontrolle des Entbluteerfolges in Schlachtbetrieben (mit reversiblen Betäubungsverfahren) aus Tierschutzgründen zwingend notwendig ist.
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