NR ZDBC
AU Müller,J.H.
TI Großviehbetäubung in der Rinderfalle und Zerstörung des Rückenmarks mittels Druckluft
QU Fleischwirtschaft 1997; 77 (2): 155-156
PT journal article
AB In der Richtlinie 93/119/EG des Rates vom 22.12.1993 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung ist in Anhang B die Betäubung klar definiert: "Tiere sind so zu betäuben, dass sie schnell und unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden." Auch die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV), die gegenwärtig als Entwurf in einer überarbeiteten Fassung vom 16.4.1995 vorliegt, beschreibt und fodert die fachgerechte Betäubung, um "Fehlbetäubungen" durch ungeeignetes technisches Gerät und/oder durch Personalfehler soweit wie möglich auszuschließen. Über den Stand der Technik für die tierschutzgerechte Schlachtung will dieser Beitrag informieren und für weitere Betrachtungen und Untersuchungen anregen.
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