NR ZCZP
AU König,H.E.
TI Rituelles Schlachten - anatomische Überlegungen
QU Wiener Tierärztliche Monatsschrift 1999; 86: 94-98
PT journal article
AB Schlachten ohne vorherige Betäubung wird - außer in der Schweiz - in Deutschland und zum Teil in Österreich vom Gesetzgeber dann erlaubt, wenn zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft dieser den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagt. Dies trifft z.B. für die jüdische Glaubensgemeinschaft zu. Überlegungen zur Rolle des Gefäßsystems und zu der des vegetativen Nervensystems führen zu dem Schluss, dass durch den Wegfall der hemmenden Aktion des N. depressor einerseits und durch die weitere stimulierende Wirkung des Sympathikus andererseits nach dem Schächtschnitt der Herzschlag möglicherweise beschleunigt wird, wodurch eine schnelle Entblutung gefördert wird.
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