NR ZCOV

AU Wormuth,H.-J.

TI Tierschutz und Tiertötung

QU Bundesgesundheitsblatt 1989; 32: 374-7

PT journal article

AB Das Töten von Tieren ist tierschutzrechtlich nicht nur vertretbar, sondern gegebenenfalls sogar geboten. Ein Verstoß gegen den Rechtsgrundsatz des Lebensschutzes von Wirbeltieren ist strafbar, nicht jedoch jede vernünftige Lebensbeschränkung. Tierschutzgerecht töten heisst Schmerzen und Angst vermeiden und setzt gewisse Kenntnisse und Fähigkeiten voraus. Das Betäuben und Töten von Schlachttieren wirft hinsichtlich des Tierschutzes besondere Probleme auf. Das Bundesgesundheitsamt wurde diesbezüglich von ministerieller Seite mit verschiedenen experimentellen Forschungsvorhaben über die Elektrobetäubung bei Fischen, Geflügel und Schweinen sowie die Bolzenschussbetäubung bei Schafen beauftragt. Die Ergebnisse werden dargestellt. Das Interesse gilt aber auch der neuerdings aktuellen CO2-Betäubung beim Schwein und dem betäubungslosen Schlachten (Schächten).

SP englisch

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