NR ZCMP
AU Troeger,K.; Woltersdorf,W.
TI Tierschutzaspekte der manuellen Elektrobetäubung von Schlachtschweinen
QU Fleisch Lebensmittelhygiene 1988; 40: 4-6
PT journal article
AB Darstellung des gegenwärtigen Wissensstandes zur Elektrobetäubung beim Schwein. Kaum Kritik an Tierschutzkonformität der Elektrobetäubung. Betäubungsspannung muss ausreichend hoch sein. Stromstärke ist für Betäubungswirkung ausschlaggebend. Mindestforderungen für tierschutzgerechte Betäubung. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand können folgende Mindestforderungen für eine effektive (tierschutzgerechte) elektrische Betäubung von Schlachtschweinen mittels Zange aufgestellt werden: 1. Schweine müssen vor der Betäubung nass gemacht werden, um den Hautwiderstand herabzusetzen. 2. Die Betäubungsspannung muss mindestens 250 V, besser 350 V betragen. 3. Sofort nach Zangenansatz, spätestens jedoch 1 sec nach Betäubungsbeginn, müssen wenigstens 1,5 Ampere durch das Gehirn fliessen. Auf weitere Sicht ist ein Verbot der Zangenbetäubung am unfixierten Schwein (sog. "Wild-West-Methode") zu erwägen. Zur tierschutzgerechten Tötung der Tiere muss der Abstich spätestens 20 sec nach Betäubungsende erfolgen; die Entblutezeit bis zum Brühen muss mindestens 3 Minuten betragen.
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