NR ZCLU

AU Sojka,K.

TI Waidgerechte Jagd auf gezüchtete Tiere?

QU Tierärztliche Umschau 1983; 38: 904-914

PT journal article

AB Die betäubungslose Tötung von Tieren im Rahmen waidgerechter Jagdausübung ist nur bei Wildtieren zulässig, die dem Jagdrecht unterliegen. Wild im Sinne dieses Gesetzes sind lediglich Tiere, die von Menschenhand unberührt geblieben und in Freiheit geboren und beheimatet sind. An menschliche Obhut gewöhnte oder gar in Volieren, Gattern oder Gehegen aufgezogene und dadurch in ihrem natürlichen Instinkt oder durch körperliche Eingriffe behinderte Tiere, vor allem aus Intensivhaltungen dürfen auch dann nicht erlegt werden, wenn ihre Artgenossen in freier Wildbahn heimisch sind.

SP deutsch

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