NR ZCHH
AU Müller,J.
TI Zum Transporttod von Schlachtschweinen
QU Der praktische Tierarzt 1975; 11: 673-674
PT journal article
AB Stellungnahme zum vorstehenden Artikel von H. Nottbohm. Schlachtschweine, die ohne vorherige Krankheit und nach Kurztransport ohne äussere Veränderungen entladen werden, gehören in die Ausnahmeregelung des Paragraph 2 AB.A, nach der Tiere zur Ausschlachtung und Untersuchung zugelassen werden können, die durch verschiedene äußere Einwirkungen plötzlich zu Tode gekommen sind. Diese Auffassung wird nachfolgend nochmals dargelegt und erscheint durch den vorangestellten Artikel von Nottbohm nicht widerlegt.
SP deutsch
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