NR ZBZU
AU Grauvogl,A.
TI Tierschutzgerechter Transport von Schweinen. Korreferat
QU SVZ Deutsche Schlacht- und Viehhofzeitung 1977; 77: 59-60
PT journal article
AB Tagung der Fachgruppe "Tierschutzrecht" der DVG am 26.11. 1976 in Hannover. Generell muss man fordern, dass Schweine während der letzten 12 Stunden vor Transportbeginn nicht mehr gefüttert werden dürfen, dagegen mit Wasser getränkt werden sollten. Während längerer Transporte sollten die Fahrzeuge bei Beförderungspausen möglichst im Schatten abgestellt werden, da Schweine nur eine Hitzetoleranz von etwa 35 Grad C besitzen. In einer neueren Berliner Untersuchung wird nachgewiesen, dass die Fahrweise und die Qualitäten des Chauffeurs als tödliche Faktoren alle anderen übertreffen. Es wäre anzuregen, dass staatliche oder sonst interessierte Institutionen etwa 2tägige Kurse über das Transportieren von Nutztieren einrichten.
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